Fälligkeit der Hundesteuer
Die Stadtverwaltung Rötz weist darauf hin,
das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Rötz unterliegt einer gemeindlichen Aufwandssteuer nach Maßgabe der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 01. März 2021.
Hundebesitzer, die der Anmeldepflicht bisher nicht nachgekommen sind, werden hiermit aufgefordert, die Hundehaltung unverzüglich bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.
Die Anmeldung kann telefonisch unter 09976/9411-24 oder per Formular erfolgen.
Das Formular ist auf der Homepage der Stadt Rötz unter
(Formulare/Steuern & Abgaben) zu finden.
Hunde, die verkauft oder eingeschläfert wurden, sind zeitnah abzumelden.
Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist ein Fall von Steuerhinterziehung, der nach dem Kommunalabgabengesetz strafrechtlich geahndet werden kann.