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Fälligkeit der Hundesteuer

Die Stadtverwaltung Rötz weist darauf hin,

dass am 01. April die Hundesteuer für 2025 zur Zahlung fällig ist.

Hundebesitzer im Stadt- bzw. Gemeindegebiet der Stadt Rötz, die einen Hund halten, der älter als vier Monate ist und noch nicht bei der Stadtverwaltung angemeldet wurde, ist  unverzüglich entweder telefonisch unter 09976/9411-24 oder  per Formular anzuzeigen.  

Das Formular ist auf der Homepage der Stadt Rötz unter Formulare/Steuern & Abgaben zu finden.

Hunde, die verkauft oder eingeschläfert wurden, sind zeitnah abzumelden.

Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist ein Fall von Steuerhinterziehung, der nach dem Kommunalabgabengesetz strafrechtlich geahndet werden kann.

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