Fälligkeit der Hundesteuer
Die Stadtverwaltung Rötz weist darauf hin,
dass am 01. April die Hundesteuer für 2025 zur Zahlung fällig ist.
Hundebesitzer im Stadt- bzw. Gemeindegebiet der Stadt Rötz, die einen Hund halten, der älter als vier Monate ist und noch nicht bei der Stadtverwaltung angemeldet wurde, ist unverzüglich entweder telefonisch unter 09976/9411-24 oder per Formular anzuzeigen.
Das Formular ist auf der Homepage der Stadt Rötz unter Formulare/Steuern & Abgaben zu finden.
Hunde, die verkauft oder eingeschläfert wurden, sind zeitnah abzumelden.
Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist ein Fall von Steuerhinterziehung, der nach dem Kommunalabgabengesetz strafrechtlich geahndet werden kann.